Koloniale Gewalt im Norden Togos und die Plünderung der Besitztümer von Biema Asabiè 19. Januar 2023

Die drei Autor:innen des Artikels, Elias Aguigah, Yann LeGall und Jeanne-Ange Wagne, arbeiten am Fachgebiet Kunstgeschichte der Moderne an der Technischen Universität Berlin. Der Text ist dort im Rahmen des DFG-AHRC-geförderten Projektes The Restitution of Knowledge entstanden, einer Kooperation zwischen der TU Berlin, der University of Oxford und dem Pitt Rivers Museum. Anhand von Museumsbeständen und Archiven möchte The Restitution of Knowledge die Geschichte von „Raubgut“ vom afrikanischen Kontinent in ethnologischen Sammlungen dokumentieren und neu überdenken. Im besonderen Fokus stehen dabei Sammlungskonvolute, die im Rahmen von kolonialen sogenannten Strafexpeditionen erbeutet wurden.

In seinem Bemühen, sich mit seinem kolonialen Erbe auseinanderzusetzen, hat das GRASSI Museum für Völkerkunde einen Prozess der Hinterfragung und Selbstreflexion eingeleitet. Es hat u.a. künstlerische Interventionen dazu eingeladen, seine museale Praxis zu kritisieren, zu kommentieren und „neu zu erfinden“, wie der Titel einer seiner jüngsten Ausstellungen REINVENTING GRASSI.SKD besagt. In Anbetracht der großen Zahl afrikanischer Kunstwerke, Besitztümer und Überreste von Vorfahren, die von Kolonialisten geraubt wurden, liegt dem Museum noch ein langer und anstrengender Weg bevor. Dem Grassimuseum obliegt die ethische Verantwortung, sich mit bisher angesprochenen Geschichten auseinanderzusetzen, seine Beteiligung am kolonialen Projekt anzuerkennen und zur Präsenz kolonialer Beute in seinem Depot Stellung zu beziehen.

In den Lagerräumen des Grassimuseums für Völkerkunde in Leipzig liegt tatsächlich ein halbes Dutzend Besitztümer der ehemaligen Herrscher von Sansanné-Mango, einer Stadt im Norden Togos. Darunter ein mit Gold verzierter Seidenbrokat, der sich seit dreihundert Jahren im Besitz der königlichen Familie „Djamarbu“ befinden soll,1 fünf Kriegsgewänder, die mit sogenannten „Amuletten“ verziert sind, und mehrere Waffen und persönliche Besitztümer.2 Diese Artefakte sind Teil einer größeren Sammlung von 1.700 Gegenständen, die der Kolonialoffizier Gaston Thierry aus Deutsch-Togoland geschickt hatte. Verpackt in 46 Kisten landeten die Gegenstände am 14. August 1899 im Berliner Museum für Völkerkunde.3

Dieses riesige Konvolut stand im Mittelpunkt der kritischen Forschung von Dr. Ohiniko Mawussé Toffa über die Mechanismen des ethnokolonialen Sammelns in Deutsch-Togoland. Auf seinen Rat hin recherchierten die Mitglieder des Projekts The Restitution of Knowledge in drei verschiedenen deutschen Museen, um die Geschichte dieser Gegenstände aus Sansanné-Mango zu rekonstruieren und einen Kontext kolonialer Gewalt aufzudecken. Wir haben uns gefragt: Wie sind diese Besitztümer nach Leipzig gekommen? Welche Rolle spielte der ehemalige Direktor des Museums, Karl Weule, bei der Beschaffung dieses königlichen Erbes? Können ähnliche Objekte in Berlin oder anderswo gefunden werden? Wie ist Gaston Thierry an die Dinge gelangt und was trieb er im Norden Togos? Seine Machenschaften in Sansanné-Mango deuten in der Tat auf koloniale Gewalt und Plünderung.

Der Ort: Sansanné-Mango / N’Zara

Sansanné-Mango ist nur einer der Namen für die Stadt, aus der die 1.700 Gegenstände stammen. Sie wurde im zwölften Jahrhundert des islamischen Kalenders (d. h. Mitte des achtzehnten Jahrhunderts des julianischen Kalenders) von den Anufôm und ihren Anführern Na Biema Bonsafô und Na Soma erobert.4 Die Anufôm kamen aus Ano in der heutigen Elfenbeinküste. Einige berichten, diese seien als Söldner in Mamprussi beschäftigt gewesen, andere vermuten sie seien nach einem Erbfolgestreit migriert.5 Sie ließen sich am Westufer des Oti-Flusses nieder und nannten die neu gegründete Stadt N’Zara, was in der Sprache der Anufo „Kriegslager“ bedeutet. Dies ist heute noch ein gebräuchlicher Name der Stadt.6 Der Name Sansanné-Mango geht auf einen dauerhaften Schreibfehler des Hausa-Wortes sansani zurück – das Hausa-Wort für „Kriegslager“. Je nachdem, aus welcher Perspektive diese Geschichte erzählt wird, werden im Folgenden sowohl N’Zara als auch Sansanné-Mango verwendet.

Die geopolitische Lage: „Unterwerfungsverträge“

Als Biema Asabiè in N’Zara herrschte, setzten europäische Kolonialisten das erste Mal einen Fuß in die Stadt.7 Er war ein Nachfahre von Biema Bonsafô und daher das politische und militärische Oberhaupt N’Zaras, fémè genannt. Der erste europäische Vertreter in N’Zara war ein Fanti-Mann in britischem Auftrag namens George Ekem Ferguson. Etwa anderthalb Jahre später, während der Trockenzeit im Januar 1895, kamen Deutsche nach N’Zara. Die blassen Männer, die die Expedition anführten, waren drei dreißigjährige Deutsche: ein Militäroffizier mit einem langen Namen,8 ein hochmütiger Verwaltungsangestellter namens Hans Gruner, der darauf bestand, „Doktor Gruner“ genannt zu werden, obwohl er nicht viel von Medizin verstand, und Adolf von Seefried, der sich Notizen über die Sprache und Geschichte der Anufôm machte.9

Scan der deutschsprachigen Version des sog. „Schutz- und Freundschaftsvertrags“, unterzeichnet von Hans Gruner, Gouverneur Doering (links), „Daudu, Königsstellvertreter“, dem „Karamu, Chief der Haussas“ und den beiden Übersetzern, Saka und Foli (Bundesarchiv, R1001/3332).

Die Männer, begleitet von einer Gruppe afrikanischer Soldaten und ausgestattet mit Feuerwaffen, erbaten sich Verpflegung und eine Audienz beim fémè. Sie überreichten ihm ein Stück Papier, das sie „Schutz- und Freundschaftsvertrag“ nannten, und forderten Biema Asabiè dazu auf, das Papier zu unterschreiben. Wahrscheinlich wurde er vorsichtig, gar misstrauisch – er unterschrieb nicht persönlich. An seiner statt unterschrieben andere lokale Anführer das Blatt, darunter der karamò, den die Deutschen „Imam“ nannten. Für afrikanische Anführer*innen waren diese Papiere wahrscheinlich eher ein einfaches Handelsabkommen oder Zeichen der Freundschaft als die offizielle Abgabe ihrer Autorität und ihres Landes an europäische Interessen. Die Deutschen aber berücksichtigen diese Unterschriften als Anerkennung ihres Anspruchs, die Region um dieses Handelszentrum zu kontrollieren und bewirtschaften.

Gleich nachdem die deutschen Besucher N’Zara verlassen hatten, traf eine weitere Expedition ein, diesmal mit französischen Männern an der Spitze. Der deutsche Historiker Peter Sebald kommentiert diesen Wettbewerb um afrikanische Unterschriften:

Angesichts der drohenden Waffen der einzelnen Expeditionen suchten diese, sich aus dem Streit der Kolonialmächte herauszuhalten, und schlossen mit allen Verträgen ab, demonstrierten doch die Europäer selbst, wie wenig sie mit anderen abgeschlossene Verträge respektierten.10

Tatsächlich ist die Bezeichnung „Schutz- und Friedensvertrag“ ein kolonialer Euphemismus. Der tansanische Historiker Buluda Itandala bezeichnete sie treffender als „Unterwerfungsverträge“11. Der deutsche Vertrag enthielt lediglich die Erlaubnis für die Deutschen, Biema Asabiès Gebiet zu durchqueren und Handel zu treiben. In den zehn Klauseln dieses nur eine Seite langen Schriftstücks wird weder körperliche Bestrafung noch die Entscheidungsgewalt der Europäer über die lokale Politik und Religion erwähnt. Einige Monate zuvor hatte Hans Gruner selbst in einem Brief an seinen Vorgesetzten in der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes zugegeben: „Jeder Vertrag ist nur Papier und bedeutet nur das, was die betreffende Diplomatie daraus macht.“12

Scan der arabischsprachigen Version des sog. „Schutz- und Freundschaftsvertrags“. Bink Hallums Übersetzung des ersten Satzes ins Englischen lautet: „This treaty was agreed between Dūghita Ghūdaʿa a (Doktor Gruner?), who is the agent (wakīl) of His Highness Kaiser of the Illustrious State of Germany (dawlat Almāniyā al-fakhīma) and Sultan ʿInbaymāʿa (Nbema?), ruler of the country ʿInkuʾashiāʾī Ghanbaʾaghāʾa along with its dependencies”

Die Demütigung und der Mord an Biema Asabiè

Als Untermauerung ihres Herrschaftsanspruchs über N’Zara ließen die Deutschen einen Soldaten dort stationiert, bis Gruner Ende 1896 wiederkehrte. Diesmal wurde er von zwei anderen Deutschen namens Valentin von Massow und Gaston Thierry begleitet. Laut Massow soll Biema Asabiè bei ihrer Ankunft noch auf einer militärischen Unternehmung unterwegs gewesen sein. Also lernte der fémè Thierry erst einen Monat später im Januar 1897 kennen. Der kleine, zierliche Leutnant war seit August 1896 in Togo und von der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes zum stellvertretenden Stationsleiter der Station Sansanné-Mango ernannt worden.

Die Franzosen erkannten im Juli 1897 offiziell die deutsche Kolonialherrschaft über Sansanné-Mango an. Während Thierry mit den Franzosen verhandelte, bekam er eine Kopie von Biema Asabiès Vertrag mit den Franzosen zu sehen. Er wollte sich vergewissern, ob der fémè sich den Deutschen bedingungslos gebeugt hatte. Asabiè war allerdings seinerseits skeptisch, ob die Deutschen ihre Herrschaft wirklich halten können würden, denn zwischen Bassar und Sansanné-Mango leisteten Konkomba-Gemeinschaften erheblichen Widerstand.

Am Ende der Regenzeit (17.10.1897) stürmte Thierry wieder in N’Zara ein und rief Biema Asabiè und andere Anführer zu einer Versammlung. Getreu seines Statuses als lokaler Herrscher nahm sich der fémè Zeit für eine Antwort, was Thierry wahrscheinlich verärgerte. Die Versammlung schien eher einem Prozess zu ähneln als einem Treffen auf Augenhöhe. Indem er öffentlich den karamò und den fémè in Frage stellte, demonstrierte Thierry die Kolonialmacht, die er sich zuschrieb. Biema Asabiè versicherte, dass er nur zwei Verträge unterschrieben habe: „den ersten mit dem Engländer, den zweiten mit dem Deutschen.“13 Von den Franzosen habe er lediglich Geschenke angenommen. Er versprach, „das englische Buch und die Flagge [zurückzugeben]“ und „nur noch dem Deutschen [zu] folgen“.14 Dem karamò legte Thierry eine Geldstrafe wegen Ungehorsams auf. Später schwor dieser auf den Qu’ran, keinen Vertrag mit den Franzosen unterschrieben zu haben.15 Für die politischen und religiösen Anführer von N’Zara glich diese Vorführung einer Demütigung.

Thierry schien den beiden nicht zu glauben. So schrieb er, der offensichtlich um seine Sicherheit bangte:

Gleichzeitig war die Haltung des Königviertels eine derartige (Schlagen der Königstrommeln, Abfeuern von Gewehren, Abbrennen des Grases um die Häuser, mir durch sicheren Kundschafter zugegangene Redereien und Aufsetzungen), daß ich genötigt war, den König am 2. Oktober [sic! November] a.c. zwangsweise zu mir zu beordern. Bei dem von ihm dabei geleisteten Widerstand resp. Fluchtversuch ist König Nbema erschossen worden.16

Vier Tage nach Biema Asabiès Ermordung wollten sich Mitglieder seiner Familie, seine ngyem („Krieger“)17 und Unterstützer*innen an Thierry rächen.18 Die Kolonialtruppen aber schlugen den Widerstand brutal nieder und töteten mindestens fünfzehn Menschen. Der karamò floh ins Exil. Thierry ordnete daraufhin an, das Quartier der Biema-Familie zu durchsuchen und behauptete, einen Vertrag mit den Franzosen gefunden zu haben. Es war höchstwahrscheinlich das erste Mal, dass Thierry in die Gemächer des fémè eintrat. Wahrscheinlich nutzte er diese Gelegenheit, um Besitztümer der Adelsfamilie mitzunehmen.

Die Nachwirkungen: Koloniale Schreckensherrschaft

Mit dem Mord beendete Thierry die Biema-Dynastie. Die noch übrigen, von Thierry als deutschfreundlich bezeichneten Anführer in N’Zara schlugen einen Nachfahren des zweiten Gründers von N’Zara, Na Soma, als neuen fémè vor. Thierry, der sich nun als oberste Autorität der Lokalpolitik sah, ernannte am 18. November 1897 den neuen Herrscher, von den Deutschen „König Adjanda“ genannt. Der ehemalige karamò kehrte aus dem Exil zurück. Er wurde aber all seiner Funktionen erhoben und Thierry ernannte einen neuen religiösen Anführer. Außerdem belegte er Mitglieder der Biema-Familie und seine Unterstützer*innen mit verschiedenen Strafen, die er nicht weiter ausführt.19 Höchstwahrscheinlich aber waren sowohl körperliche Strafen als auch Enteignungen Teil von Thierrys Maßnahmen.

Am 1. Dezember kehrte Valentin von Massow, Chef der Polizeitruppen, nach Sansanné-Mango zurück. Er fand den nördlichen Teil der Stadt verlassen vor, laut Massow war nicht weniger als die Hälfte der Einwohner*innen geflohen.20 Thierry hingegen sah „sehr wohl aus“ und wurde zum neuen Stationsleiter von Sansanné-Mango ernannt.21 Er hatte eine öffentliche Demonstration der deutschen Feuerkraft als Mittel der Abschreckung organisiert: Am 7. Dezember feuerten seine Truppen das Maxim-Geschütz inmitten der Stadt ab. Massow schrieb darüber: „Die Sache rief großes Erstaunen, Verwunderung und auch Furcht hervor“.22 Diese Aussage seines Kollegen stellt Thierrys Behauptung, die Mitglieder der Soma-Familie hätten seine Ausschreitungen gegen Biema Asabiè, den karamò und die anderen Anufôm unterstützt, ernsthaft in Frage. Vielmehr deuten diese Beobachtungen auf eine Schreckensherrschaft unmittelbar nach der Ermordung des fémè hin.

Feilschen um die Beute: Von 30.000 zu 5.000 Mark

Nach seiner Ankunft in Berlin wendete sich Thierry alsbald Felix von Luschan, dem Assistenzdirektor des Berliner Museums für Völkerkunde, zu. Nach eigener Schätzung sprach Thierry seiner Sammlung einen Wert von über 30.000 Mark zu. Doch als dieser Preis auf Luschans Ablehnung stieß, fiel sein Angebots auf eine Spanne von 6.000 bis 8.000 Mark.23

Nachdem er sich nach dem verbleibenden Budget für Anschaffungen erkundigt hatte, teilte Luschan Thierry im Oktober 1899 schriftlich mit, dass das Museum nicht dazu imstande sei, eine solche Summe aufzubringen und nur daran interessiert sei, etwa 250 der angebotenen Objekte anzukaufen. Zudem solle Thierrys Sammlung, in Anbetracht der Vielzahl an Dubletten, auch anderen Museen angeboten werden.24

Nach diesem Ratschlag richtete der Leutnant im November ein Schreiben an den Direktor des Museums in Stuttgart, Karl von Linden. In dem Brief schrieb er der Sammlung erneut einen Wert von 30.000 Mark zu.25 Dabei war ihm nicht bewusst, dass Luschan und Linden die Angelegenheit bereits untereinander besprochen hatten. Linden stempelte Thierrys erstes Angebot als „absurd“ und unterstellte ihm unlautere Absichten: „Auch das ist noch ein reichlich hoher Preis, bei dem er sicher Gewinn hat, was ich eigentlich nicht correct finde, da er nicht als Privatmann sondern als Kaiserlicher Offizier drüben war.“26 Thierry überging also die Bundesratbeschlüsse von 1889 und 1891, die Kolonialbeamten zwangen, ihre Sammlungen, die während vom Reich finanzierten Expeditionen erworben oder erbeutet wurden, dem Berliner Museum für Völkerkunde umsonst abzugeben. Nach zahlreichen Briefen Luschans sah sich Thierry gezwungen, seinen Preis zu senken und im Januar einen finalen Preisvorschlag einzureichen, an welchem jedoch nicht mehr zu rütteln war: „[Z]ur Deckung eines Teiles meiner Baar-Ankosten […] durch Vermittlung des Kgl. Museums die Summe von fünftausend Mark erlöst wird“.27 Luschan schlug vor, dreihundert Objekte für sein Museum in Berlin auszuwählen; Stuttgart würden sodann die restlichen 1.400 Objekte zukommen, falls Linden einen Gönner gewinnen könne.

Dreifache Aufteilung: Berlin, Stuttgart und Leipzig

Karl von Linden konnte sich auf ein Netzwerk einflussreicher Persönlichkeiten verlassen, welche Interesse an Kolonialangelegenheiten an den Tag legten und darauf erpicht waren, in den kulturellen sowie den wissenschaftlichen Sektor zu investieren. Er richtete seine Ersuche an den Unternehmer, Museumsmäzen und Kunstsammler Ernst Sieglin – ein Mann, der den Finanztrakt des Museumsapparatus bereitwillig beim Erwerb der thierry’schen Sammlung unterstützen würden. Sieglin beharrte auf seiner Absicht, bis zu 2.500 Mark aufbringen und spenden zu können. Diese großzügige Geste sicherte ihm später den Status des „Sammlers“ in der Datenbank des Museums. Stuttgart würde also etwa siebenhundert Objekte für 2.500 Mark ankaufen und Luschans Worten zufolge somit „die grössere und bessere Hälfte seiner Sammlung“ erhalten.28 In Wahrheit machte Berlin aufgrund seiner privilegierten Position als Erstempfänger der Sammlung ein attraktiveres Geschäft.

Die Hälfte von Thierrys Preis wurde übernommen, aber Luschan war nicht bereit, Geld aus dem Etat des Berliner Museums auszugeben. So wandte er sich an seinen ehemaligen Kollegen Karl Weule, der kürzlich zum Direktor des Museums für Völkerkunde in Leipzig ernannt worden war. Auch er war am Erwerb eines Teiles der Sammlung interessiert. Thierry feilschte mit Weule. Die Verhandlungen begannen bei 2.500 Mark, fielen auf 1.800 Mark und landeten bei 1.500 Mark. Dabei vermittelte Luschan zwischen den beiden Parteien. Schlussendlich wählte Berlin dreihundert Objekte und übernahm im Gegenzug die Transportkosten (welche sich auf etwa 350 Mark beliefen). Stuttgart zahlte 2.500 Mark für siebenhundert Gegenstände, darunter einige der kostbaren Gold- und Silberartefakte. Leipzig kaufte dreihundert Objekte für 1.500 Mark. Insgesamt erhielt Thierry also effektiv 4.000 Mark für seine Sammlung, die ihm im Februar 1900 überwiesen wurde. Nach währungsgeschichtlichen Untersuchungen entspräche diese Summe heute einer Kaufkraft von etwa 30.000 Euro.29

Besitztümer aus N’Zara im Grassimuseum
  
Weule und sein Museum waren offensichtlich das dritte Rad in der Transaktion. Luschan und Linden teilten die prominenten Gold- und Silbergegenstände unter sich auf, und viele der anderen Gegenstände, die eindeutig als Eigentum von Adeligen aus N'Zara beschrieben wurden, landeten in Berlin oder Stuttgart: Darunter ein goldenes „Amulett“, das angeblich am Hals von Biema Asabiè hing (8399 in Stuttgart), Fingerringe, die angeblich „König † Nbema“ gehörten (III C 10916 & III C 10919 in Berlin) und zwei von „Mohamma, ehemaliger Imam von Sansanné-Mango“ (III C 10917 in Berlin und 8398 in Stuttgart). Der Seidenbrokat und die Kleidungsstücke aus Sansanné-Mango in der Leipziger Sammlung zeigen jedoch, was Thierry über einige der Personen wusste, deren Besitztümer er beschaffte, darunter möglicherweise auch Widerstandskämpfer aus dem Umfeld von Biema Asabiè.

Ein langes, goldenes Hemd, beinahe Kleid-artig, mit kurzen Ärmeln und feiner organischer Muster.

In Thierrys detaillierter Liste wird der Seidenbrokat wie folgt beschrieben:

Ein königliches Gewand der Familie Kaddārā in Mangu, welche als nahe Verwandte der 1. Königsfamilie der Diamarbu ebenfalls aus der Gegend von Anu auch Chakosi eingewandert sind. Der älteste Sohn des Ahnen Muhama bekam nach der Einwanderung (von einem Haussa-Händler für 41 Sklaven, also vor etwa 300 Jahren (?) gekauft) das Gewand als ein Geschenk für besondere Tapferkeit in einem Feldzuge gegen Kussáka oder Kántindí von dem Mangu Kg. Nbema, dem ersten Kg. in Chakosi. Siehe die arabische Arbeit, sowie die ganz verschiedene, jedenfalls nachträglich zwecks Verkauf nach Sudan aufgesetzte Brusttasche p.p.30

Thierry behauptet damit, dass dieses Kleidungsstück von Generation zu Generation – von Na Bièma Bonsafô bis zu Biema Asabiè – weitergegeben wurde. Auch wenn der Wahrheitsgehalt dieser Information fraglich ist, stützen die mündlichen Überlieferungen, die Emile und Els van Rouveroy van Nieuwaal wiedergaben (basiert auf dem Wissen vom karamó Al-Hadji Sani Abdulaye), die Behauptungen von Thierry. Die beiden Anthropolog*innen schrieben, dass „Nana Mama, das Oberhaupt des bedeutenden donzo [Herrensitz] Badara, ein Onkel mütterlicherseits (ngwe) von Na Byema war“.31 Wenn diese Familie eng mit den Bièma verwandt war, dann wäre Thierrys falschgeschriebenen „Kaddārā“ möglicherweise, was die van Rouveroy van Nieuwaals „Badara“ nannten. Ein Mitglied der Bièma Familie könnte also den Brokat von einem Mitglied der Badara erhalten haben. Wenn man Thierrys Angaben über den Preis dieses Gewandes Glauben schenkt, erscheint es sogar plausibel, dass dieser königliche Brokat Bièma Bonsafô selbst gehört hat.

Im Anschluss an Thierrys Beschreibungen der Gewänder der Anufô-Krieger, die sich im Grassimuseum befinden, erklärt er, dass jedes einzelne vor der Ankunft der Europäer 200.000 bis 400.000 Kaurimuschel gekostet habe, was Thierry selbst als 200 bis 400 Mark bewertet. Aus seinen Notizen geht weiter hervor, dass die Kleidungsstücke ihren ursprünglichen Wert verloren hätten, da sie offenbar „gegen die Schußwaffen der Weißen keinen Schutz mehr bieten“.32 Bevor Thierrys Truppen Biema Asabiè töteten, hatten die Anufôm noch nicht gegen europäische Waffen gekämpft. Zwar wussten sie wahrscheinlich aus den Berichten ihrer Nachbarn – des Königreichs Dagbon und der Konkomba-Siedlungen – dass ihre Gewänder sie nicht vor Gewehrkugeln schützen konnte. Doch die Menschen in N’Zara erlebten dies aus erster Hand erst nach Thierrys gewaltsamer Reaktion auf Biema Asabiès Widerstand. Diese Gewänder und die Geschichte ihres angeblichen Wertverlusts sind also mit der Geschichte der militärischen und kolonialen Eroberung der Region eng verwoben.

Aus Kriegsbeute Profit erzeugen

Zwölf Monate nach dem Verkauf seiner Sammlung wurde Thierry von seinem Posten im nördlichen Togoland entlassen. Der damalige Gouverneur, August Köhler, kritisierte ausdrücklich Thierrys Missachtung der Buchhaltung für seine Station. In einem Pamphlet gegen den Offizier, das an die Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes gerichtet war, fügte Köhler hinzu:

Seine Haupttätigkeit bestand in der Führung einer Art Landknechtsleben, indem er sich wiederholt ohne Anzeige an das Gouvernement, auf viele Monate vor der Station entfernte, und eine Strafexpedition nach der anderen unternahm, deren Ergebnis stets reiche Kriegsbeute – die Grundlage seiner Finanzwirtschaft – war.33

Wir konnten bisher keine genauen Angaben seitens Thierry zu dem Erwerbskontext dieser Gegenstände. Diese Aussage des Gouverneurs reicht aber vollkommen aus, um zu erkennen, dass ein großer Teil von Thierrys Sammlung, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird, reine Kriegsbeute war, einschließlich der Besitztümer der Biema-Angehörigen.

In der Liste, die Thierry zur Sammlung hinzufügte, befindet sich eine vom Offizier verfasste Nota Bene. Sie lautet:

Sämmtliche aus Mangu stammenden Goldgegenstände, einschl. der Schwerter (sowie auch Silberungen des Imam’s und Königsfamilien) sind von der heute in Djakossi herrschenden Mangu-Bevölkerung (Anufo) aus ihrer alten Heimat in der Goldküste Anu bei ihrer Auswanderung von dorther mitgebracht worden, demnach mindestens vor 3½ Jahrhundert aus Ashanti-Goldgearbeitet, da noch der Auswanderung keine Verbindung zwischen Mangu-Volk und ursprünglichen Heimat Anu existierte.34

Glaubt man dem Kolonialoffizier und dem authentischen Charakter dieser Gegenstände, so ist es kaum vorstellbar, dass sich die adligen Familien von N’Zara freiwillig von solch wertvollen Artefakten trennen, geschweige denn sie als Geschenke austauschen würden. Also wurden sie entweder vom Leutnant erbeutet oder unter Zwang erworben, nämlich als Folge seiner Machtposition. Darüber hinaus offenbaren die Aussagen Thierrys über die Anufôm seine relative Unkenntnis der Geschichte dieser Bevölkerung, denn Ano liegt nicht in der Goldküste (heute Ghana) sondern in der heutigen Elfenbeinküste. Letztlich wird der Wahrheitsgehalt Thierrys Aufzeichnungen in Hinsicht auf seine Gier nach Gewinn stark in Frage gestellt: Der Offizier hätte praktisch Gegenständen königliche Eigenschaften zugeschrieben haben können, um den wissenschaftlichen – und damit pekuniären – Wert seiner Beute zu erhöhen, obwohl sie vielleicht von der einheimischen Bevölkerung nicht als solche angesehen wurden.

Sowohl August Köhler35 als auch Felix von Luschan36 gingen davon aus, dass Thierrys finanzielle Situation dem Bankrott nahe war. Thierrys Vermarktungstaktik beim Verkauf seiner Besitztümer war jedoch konsequent und kann ebenso gut als opportunistisches Verhalten interpretiert werden. Bis zu seiner Entlassung versuchte er in der Tat immer wieder, aus seiner Position als Leiter einer Kolonialstation Kapital zu schlagen. Er machte Profit, indem er Pferde, die er von lokalen Gemeinschaften beschlagnahmt hatte, an seine Mitkolonialisten verkaufte.37 Außerdem präsentierte er stolz seine Kriegsbeute. Als der Gouverneur im März 1899 die nördliche Region der Kolonie besuchte, trug Thierry (Massow Zufolge) einheimische Kleidung anstelle von Kolonialkleidung.38 Einige Wochen später prahlte er mit seiner Beute vor Valentin von Massow.39 Einige Monate später, bevor er ein Schiff für den Heimaturlaub bestieg, nahm sich Thierry einen Moment Zeit, um vor der Kamera zu posieren.40 Dies ist das einzige Foto von ihm, das wir finden konnten.41 Die körnige Aufnahme, die Anfang Januar 1900 in der Deutschen Kolonialzeitung veröffentlicht wurde, zeigt ihn in Hausa-Kleidung mit Turban, in selbstbewusster Pose gestützt auf ein Schwert. Die Museumsleute waren damals eifrige Leser der Kolonialpresse. Im Nachhinein betrachtet könnte dieser Darstellung seiner kulturellen Aneignung afrikanischer Tracht als Werbung für seine Sammlung gedient haben. Karl von Linden in Stuttgart und Karl Weule in Leipzig wurden möglicherweise dadurch in ihrer Entscheidung bestärkt, Teile von Thierrys Sammlung zu erwerben, was sie weniger als einen Monat nach der Veröffentlichung des Fotos taten.

Koloniale Denkweisen und Darstellungen sowie institutioneller Rassismus auf globaler Ebene bestehen heute noch fort. Geschichten wie diese zeigen erneut die Rolle von Museen wie dem Grassimuseum in der gewaltsamen Etablierung dieser Strukturen. Eine Wiedergutmachung ist unmöglich.

Trotzdem müssen die Museen aktiv werden. Daraufhin wollen wir den folgenden Überlegungen für eine ethische und kritische postkoloniale Museumspraxis Aufmerksamkeit schenken.

Erstens ist es wichtig, dass die involvierten Institutionen ihrer Verantwortung gerecht werden und den Dialog mit in diesem Fall togoischen Forschenden, Behörden und zivilgesellschaftlichen Initiativen proaktiv suchen. Damit hat das Grassimuseum diesen Prozess längst angefangen. Zweitens müssten Archivalien und Bestände der Museen in Berlin, Stuttgart und Leipzig offen und ortsungebunden für Interessierte zugänglich sein. Da sehen wir Verbesserungsbedarf. Drittens – und allgemeiner – wäre es wünschenswert, wenn diese Institutionen sich ihrer Geschichte gegenüber klar positionieren würden, indem sie sich für diese und ähnliche Enteignungen westafrikanischer Gesellschaften (in diesem Fall der Republik Togo und der politischen und kulturellen Elite in Sansanné-Mango) entschuldigen. Schließlich sollten die verantwortlichen Museen die bedingungslose Rückkehr dieser wertvollen Anufô-Artefakte nach Togo anbieten.

Außerdem befinden sich heute noch mehr als sechzig von Thierry ausgegrabene Überreste von Menschen aus dem Norden Togos in der Sammlung des Museums für Früh- und Vorgeschichte der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Es ist höchste Zeit, dass die Geschichten, die sich hinter der Anwesenheit dieser Vorfahren und dieser Gegenstände in Deutschland verbergen, erzählt werden, während Institutionen konkrete Schritte zur Wiedergutmachung für das Unrecht der Vergangenheit anstreben.

1 Inventarnummer MAf 01136.
2 Inventarnummer MAf 1150, MAf 1152, MAf 1156, MAf 1158, MAf 1160.
3 W. Homann & Co. an das Königliche Museum für Völkerkunde Berlin, 10.11.1899, Archiv des Berliner Ethnologischen Museums, I/MV 721, E 803/1899, Bl. 231.
4 Gayibor, Histoire des Togolais, Band 1, S. 119-124.
5 Für verschiedene Narrativen der Geschichte der Anufôm, siehe Seefried, S. 423; van Rouveroy van Nieuwaal & van Rouveroy van Nieuwaal-Baerends, S. 16-18; Gayibor, Histoire des Togolais, Band 1, S. 123-124; Tcham, S. 57; Kozi, S. 6-8.
6 Van Rouveroy van Nieuwaal & van Rouveroy van Nieuwaal-Baerends, S. 15-17.
7 Biema Asabiès Name wurde in der deutschen Kolonialliteratur „Bema-Sabie“, „Nbema“ oder gelegentlich „Mbema“ geschrieben. In ihrer Studie zur Geschichte des Islams im Norden Togos nannten Edward Graham Norris und Peter Heine ihn „Byema Asabi“. Der togoischer Historiker Nicoué Gayibor nutzte die Variante „Biema Asabiè“, was wir hier wiedergeben (siehe Histoire des Togolais, Band 1, S. 123). Der Name des donzo (Bezirk von N’Zara), aus dem er stammt, wurde in den kolonialen Archiven auch uneinheitlich als „Djamarbu“ oder „Djeremabu“ wiedergegeben (siehe Seefried, S. 424). Für eine ausführliche Diskussion des Titels fémè und der Genealogie der Herrscher in N'Zara, siehe Graham Norris & Heine, S. 120-124; Gayibor, Histoire des Togolais, Band 1, S. 123-125.
8 Ernst von Carnap-Quernheimb.
9 Seefried veröffentlichte zwanzig Jahre später einen Aufsatz über die Geschichte der Bevölkerung von Sansanné-Mango. Siehe Seefried, S. 421-435.
10 Sebald, S. 166.
11 Itandala, S. 7.
12 Gruner an Danckelmann, 13.01.1895, Bundesarchiv, R1001/3330, Bl. 99.
13 Transkript vom 26.10.1897, Bundesarchiv, R1001/4392, Bl. 170.
14 Ebd.
15 Ebd., Bl. 171.
16 Bericht von Thierry, 19.11.1897, Bundesarchiv, R1001/4392, Bl. 163; Hervorhebung im Original.
17 van Rouveroy van Nieuwaal, Emile A.B./van Rouveroy van Nieuwaal-Baerends, Els A.: Muslims in Mango (Northern Togo). Some aspects: Writing and Prayer. Leiden, Netherlands: 1986. African Studies Centre.van Rouveroy van Nieuwaal, Emile A.B./van Rouveroy van Nieuwaal-Baerends, Els A.: Muslims in Mango (Northern Togo). Some aspects: Writing and Prayer. Leiden, Netherlands: 1986. African Studies Centre. van Nieuwaal-Baerends, S. 17.
18 Gayibor, Nicoué: Histoire des Togolais, Tome 3: Des origines aux années 1960 - Le Togo sous administration coloniale. Lomé & Paris: 2011. Karthala et Presses Universitaires de Lomé.Gayibor, Nicoué: Histoire des Togolais, Tome 3: Des origines aux années 1960 - Le Togo sous administration coloniale. Lomé & Paris: 2011. Karthala et Presses Universitaires de Lomé., Histoire des Togolais, Band 3, S. 243.
19 Bericht von Thierry, 19. Nov. 1897, Bundesarchiv, R1001/4392, Bl. 166-167.
20 Massow, S. 488.
21 Ebd.
22 Massow, S. 492.
23 Luschan an Linden, Berlin, 16.11.1899, Korrespondenzakte Thierry, Archiv des Linden-Museums Stuttgart.
24 Luschan an Thierry, Berlin, 07.10.1899, Archiv des Berliner Ethnologischen Museums, I/MV 721, E 803/1899, Bl. 232.
25 Thierry an Linden, Berlin, undatiert (empfangen 14.11.1899), Korrespondenzakte Thierry, Archiv des Linden-Museums Stuttgart.
26 Luschan an Linden, Berlin, 14.11.1899, Korrespondenzakte Thierry, Archiv des Linden-Museums Stuttgart. Wie Felicitas Bergner prägnant zusammenfasste: „Durch einen Bundesratsbeschluss vom 21. Februar 1889 dem [Berliner] Museum das Eigentumsrecht an allen Sammlungen aus den Deutschen Schutzgebieten zugestanden, die auf mit Reichsmitteln finanzierten Expeditionen erworben wurden. 1891 wurde die Abgabepflicht nach Berlin auf die in den Deutschen Schutzgebieten tätigen Beamten und 1896 zusätzlich auf Schutztruppen-angehörige ausgeweitet.“ (Bergner, S. 228).
27 Thierry an Luschan, 12.01.1900, Archiv des Berliner Ethnologischen Museums, I/MV 721, E 803/1899, Bl. 277.
28 Luschan an Linden, Berlin, 03.02.1900, Korrespondenzakte Thierry, Archiv des Linden-Museums Stuttgart.
29 Laut einer Studie der Deutschen Bundesbank war im Jahr 1900 eine Mark so viel wert wie ca. 7,20 € im Jahr 2021 (siehe Deutsche Bundesbank, ‘Kaufkraftäquivalente historischer Beträge in deutschen Währungen’, 24.01.2021, Bundesbank.de. https://www.bundesbank.de/de/statistiken/konjunktur-und-preise/-/kaufkraftaequivalente-historischer-betraege-in-deutschen-waehrungen-615162).
30 Thierry, Notizen zur Haupt-Collektion, Archiv des Berliner Ethnologischen Museums, I/MV 721, E 803/1899, Bl. 271–272.
31 Van Rouveroy van Nieuwaal & van Rouveroy van Nieuwaal-Baerends, S. 17.
32 Thierry, Notizen zur Haupt-Collektion, Archiv des Berliner Ethnologischen Museums, I/MV 721, E 803/1899, Bl. 265.
33 Brief Köhler an Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes, Notizen zu K.A. 1035, 22.02.1901, Bundesarchiv, R1001/4393, Bl. 160.
34 Thierry, Notizen zu seiner Sammlung, Archiv des Ethnologischen Museums Berlin, I/MV 721, E 803/1899, Bl. 259–260.
35 Siehe Sebald, S. 197.
36 Luschan an Linden, Berlin, 16.11.1899, Korrespondenzakte Thierry, Archiv des Linden-Museums Stuttgart.
37 Siehe Massow, S. 491 & 495.
38 Siehe Massow, S. 783.
39 Siehe Massow, S. 799.
40 Bauer H., „Pioniere der deutschen Kolonialpolitik,“ Deutsche Kolonialzeitung, Band 17, Nummer 2, 11.01.1900, S. 15.
41 Im Gegensatz dazu fanden wir bisher kein Foto von Biema Asabiè. Die ältesten Bilder aus dem Norden Togos, die wir nachschlagen konnten, wurden alle nach 1899 fotografiert.

Literatur

Bauer, Heinrich. (1900, 11 Jan. 1900). Pioniere der deutschen Kolonialpolitik. Deutsche Kolonialzeitung, 17, 15-16.


Bergner, Felicitas (1996): Ethnographisches Sammeln in Afrika während der deutschen Kolonialzeit. Ein Beitrag zur Sammlungsgeschichte deutscher Völkerkundemuseen. In: Paideuma, 42, S. 225-235.


Gayibor, Nicoué (2011a): Histoire des Togolais, Tome 1: De l'Histoire des Origines à l'Histoire du Peuplement. Paris: Editions KARTHALA.


Gayibor, Nicoué (2011b): Histoire des Togolais, Tome 3: Des origines aux années 1960 - Le Togo sous administration coloniale. Lomé & Paris: Karthala et Presses Universitaires de Lomé.


Graham Norris, Edward, & Peter Heine (1982): Genealogical Manipulations and Social Identity in Sansanne Mango, Northern Togo: an "imām"-List and the Qasīda" of ar-Ra'īs Bādīs. In: Bulletin of the School of Oriental and African Studies, University of London, 45(1), S. 118-137.


Itandala, Buluda (1992): African Response to German Colonialism in East Africa: The Case of Usukuma, 1890-1918. In: Ufahamu: A Journal of African Studies, 20(1).


Kozi, Bonson Marie Laure (2013): Description comparative des langues du sous-groupe Bia Nord: agni, baule, anufo. Bayreuth International Graduate School of African Studies. Bayreuth: Universität Bayreuth.


Sebald, Peter (1988): Togo 1884-1914: eine Geschichte der deutschen 'Musterkolonie' auf der Grundlage amtlicher Quellen. Berlin: Akademie Verlag.


Tcham, Badjow K. (2007): Le royaume Anoufo de Sansanné-Mango : de 1800 à 1897. Lomé: Presses de l'Université de Lomé.


van Rouveroy van Nieuwaal, Emile A.B., & Els A. van Rouveroy van Nieuwaal-Baerends (1986): Muslims in Mango (Northern Togo). Some aspects: Writing and Prayer. Leiden, Netherlands: African Studies Centre.


von Massow, Valentin (2014): Die Eroberung von Nordtogo 1896 - 1899: Tagebücher und Briefe. Bremen: Edition Falkenberg.


von Seefried, Freiherrn (1913): Beiträge zur Geschichte des Manguvolkes in Togo. In: Zeitschrift für Ethnologie, 45(3), S. 421-435.

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