Das Recht soll dem Schutz des Menschen dienen.
Am Anfang jeder Rechtsordnung steht die Frage, was ist Recht und was ist Unrecht. In einer gerechten Gesellschaft zu leben und so den Schutz des Rechts zu geniessen, entspricht einem Urbedürfnis des Menschen.
Schon in der Steinzeit, als sich die Menschen zu Gruppen zusammenschlossen, haben sie sich wohl Gedanken über das Recht gemacht. Ohne Regeln war auch damals ein Zusammenleben nicht möglich. Da in der Steinzeit keine Schrift existierte, sind hierzu keine Details bekannt. Die Schrift entstand erst mit dem Sesshaftwerden des Menschen, und zwar zuerst in Mesopotamien (Keilschrift). Das älteste überlieferte rechtliche Regelwerk, ist der sumerische Hamurabi von König Hamurabi der im 18. Jahrhundert vor Christus lebte. Ziel dieser Normen war es, klare Regeln für das Zusammenleben zu schaffen und so die Bewohnerinnen und Bewohnern vor Willkür zu schützen. Dies mit dem Zweck den innerstaatlichen Rechtsfrieden zu wahren.
Im alten Griechenland gelangten Aristoteles und Platon ca. 400 vor Christus zur Auffassung, dass es Gerechtigkeit nur gibt, wenn alle Fälle gleichbehandelt werden und somit alle Menschen den gleichen Schutz geniessen. Noch im heutigen Rechtsstaat ist dieser Gleichbehandlungsgrundsatz ein wichtiges Prinzip. Die griechische Rechtsphilosophie prägte auch das Rechtsleben im alten Rom. So entstand das römische Zwölftafelgesetz, das auf dem Marktplatz aufgestellt wurde. Bürgerinnen und Bürger konnten so ihre Pflichten und Rechte jederzeit nachlesen. Dieses Vorgehen gewährleistete Rechtssicherheit. Das römische Recht hat unsere westlichen Rechtsordnungen bis heute stark beeinflusst.
Das Recht in einem Rechtsstaat meint nun alle Regeln, die aufgrund staatlicher Erlasse zu beachten sind. Das Recht dient immer der Gerechtigkeit und schützt so alle Menschen vor Willkür.
Der Schutzgedanke ist dem Recht immanent. Gleiches muss gleich und Ungleiches muss ungleich behandelt werden. Recht stellt somit alle Menschen mit einer unabhängigen Justiz und fairen Verfahrensregeln unter seinen Schutz. Schutz in einem Rechtsstaat heisst: Es gibt kein Recht ohne Gerechtigkeit.
Gerechtigkeit ist immer das höchste Ziel des Rechts. Der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch hat das wie folgt formuliert: «Recht ist der Wille zur Gerechtigkeit. Gerechtigkeit aber heisst: Ohne Ansehender Person richten, an gleichem Masse alle messen.»
Rechtsanwälte sind wie Richter und Staatsanwälte unabdingbare Teile unseres Rechtssystems. Dem Rechtsanwalt obliegt es, die Interessen seiner Mandanten im Rahmen der rechtsstaatlichen Ordnung zu vertreten und durchzusetzen. Er hat dafür zu sorgen, dass seine Klienten «zu ihrem Recht kommen». Er sorgt mit seiner Tätigkeit also für den Schutz seiner Klienten vor ungerechtfertigten Ansprüchen.
Und der Anwalt selbst? Benötigt er auch den Schutz des Rechtes?
Ja. Und wie!
Der Gesetzgeber schützt den Anwalt und seine Tätigkeit, indem er ihn dem Anwaltsgeheimnis unterstellt. Der Staat und Privatpersonen haben keinen Zugriff auf das Wissen und die Urkunden des Rechtsanwaltes und ... es schützt ihn auch vor seinen Klienten!
Ein geflügeltes Wort in Anwaltskreisen heisst nicht umsonst: «Der grössteFeind des Anwaltes ist sein eigener Klient.» Der Anwalt erlebt immer wieder Klienten, die von ihm erwarten, dass er ihre Interessen über diejenigen des Rechtsstaates stellt. Die Rechtsordnung gibt dem Anwalt die gesetzlichen Möglichkeiten sich gegen solche ungerechtfertigten Anliegen zu wehren. Ein Rechtsanwalt, der die gesetzlichen Normen missachtet —auch wenn er dies in vermeintlichem lnteresse seiner Klientschaft tut — setzt sich ins Unrecht und wird somit erpressbar und er verliert die moralische Grundlage für seine Berufsausübung. Er verliert den Schutz des Rechts.
Schlusspunkt:
Was unterscheidet Gott von den Juristen? Gott glaubt nicht, dass er Jurist sei.
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